Als Fahrgast eines Taxis haben Sie Rechte, über die Sie sich wahrscheinlich gar nicht bewusst sind. Mit diesem Artikel möchten wir Sie gern über Ihre Rechte aufklären.

Wenn Sie sich mal Fragen, wie „Wann startet man das Taxameter?“ oder „Muss der Taxifahrer dorthin fahren, wo ich hin will?“ gestellt haben, dann werden Sie diese Fragen gleich beantworten können!

Die Rechte entstammen aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), was ein Bundesgesetz ist, sprich, das was hier steht, gilt für jeden Taxifahrer deutschlandweit. Zudem gibt es aber auch noch Taxiverordnungen für einzelne Kommunen. Was in Bremen rechtens ist, gilt also nicht zwangsläufig auch für Köln.

-Muss man den ersten Wagen in der Reihe nehmen?

Nein, die Auswahl des Wagens obliegt ganz allein Ihnen. Wenn Sie aber die Regeln der Taxifahrer einhalten, werden Sie definitiv lieber gesehen, also: einer nach dem anderen. Aber auch bei gewissen Ausnahmen wird dies meist verstanden, beispielsweise wenn Sie weiblich sind und lieber von einer Fahrerin gefahren werden wollen, oder wer mit ganz viel Gepäck ganz hinten an der Reihe steht, kann natürlich beliebig das Taxi wählen.

Sollte der Taxifahrer Sie nun nicht fahren wollen, weil Sie nicht das erste Taxi nehmen, dann wissen Sie, dass dieser falsch liegt.

– Müssen Taxis Kurzfahrten fahren?
Ja! Prinzipiell muss jede Fahrt angenommen werden, auch wenn es sich nur um wenige hundert Meter handelt.

– Muss der Taxifahrer jede Person fahren?
Nein, nicht jede, aber die Ausnahmen sind sehr gering. So kann der Taxifahrer die Fahrt ablehnen, wenn die Person zu betrunken oder aggressiv ist, oder zu wenig Geld hat.

– Welche Route muss gefahren werden?
Wenn Sie, als Gast, nichts anderes wünschen, dann muss der kürzeste Weg genommen werden! Wenn Sie denken, dass nicht der kürzeste Weg gefahren wurde, lassen Sie sich eine Quittung ausstellen, auf welcher der Abfahrtsort und das Ziel festgehalten werden. Dann kann das Ordnungsamt den eventuellen Betrug überprüfen.

– Wann wird das Taxameter gestartet?

Das Beladen des Fahrzeugs mit Koffern oder ähnlichem darf nichts kosten, denn das Taxameter darf erst gestartet werden, sobald die Fahrt losgeht. Das Gleiche gilt für das Ausladen. Es kann aber sein, dass das Taxameter bereits gestartet wurde, sollten Sie das Taxi haben warten lassen.

– Muss man als Betrunkener Schäden bezahlen?

Dies kann mit einem klaren Ja beantwortet werden. Es kommt öfter vor, dass sich nach zu viel Alkoholgenuss der Fahrgast ins Taxi übergibt. Der Fahrgast muss dann nicht nur die Reinigung bezahlen, sondern, falls das Taxi für einige Zeit nicht eingesetzt werden kann, sogar den Verdienstausfall tragen.

Solltest Sie also das nächste Mal mit einem Taxi Koblenz fahren, dann wissen Sie bestens über Ihre Rechte Bescheid!

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