Jedes Taxi ist seit September 2007 ein Nichtrauchertaxi, denn mit dem Bundesnichtraucherschutzgesetz wurde im gewerblichen Straßenpersonenverkehr und damit auch im Taxi und Mietwagen ein generelles Rauchverbot eingeführt.

Damit wurden die davor bestehenden Vorschriften mit der Möglichkeit, das Rauchen in Taxen zu gestatten bzw. als „Nichtraucher“ gekennzeichnete Fahrzeuge des Taxenverkehrs auszuweisen, gestrichen.

Im Taxi und Mietwagen darf also nicht geraucht werden. Das gilt für den Fahrer auch dann, wenn sich keine Fahrgäste im Fahrzeug befinden, also zum Beispiel bei Betriebs- und Werkstattfahrten oder leeren Rückfahrten zum Betriebssitz

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