Es gibt klare juristische Unterschiede zwischen Taxen und Mietwagen. Taxen sind Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs. Damit gibt es eine Pflicht zur Beförderung in einem bestimmten Gebiet ebenso wie eine Betriebspflicht.  Taxen dürfen auf der Straße herbei gewunken werden und es gibt Taxistände wo die Taxen bereit stehen für Sie. Tarife werden von den Gebietskörperschaften bindend vorgeschrieben.  Mietwagen dagegen sind kein Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs. Sie haben keine Pflicht zur Beförderung, keine festgelegten Tarife und keine Betriebspflicht. Sie dürfen nicht an Straßen bereitstehen, und auch nicht anhalten wenn jemand winkt. Preise werden von den Unternehmen definiert, sie orientieren sich an der Nachfrage und und können auch von Fall zu Fall stark variieren.

Steuern

Bei Personenbeförderungen mit dem Taxi innerhalb der Gemeinde werden sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig, darüber hinaus auch, wenn die Strecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt. Bei allen Fahrten mit dem Mietwagen werden neunzehn Prozent Mehrwertsteuer fällig bei Krankenfahrten bis 50 Kilometer beträgt bei Taxi & Mietwagen der ermäßigte Steuersatz.

Werbung

Werbung ist auf Taxen erlaubt, mit Ausnahme von politischer und religiöser Werbung. Für Mietwagen gibt es keine Vorgabe

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