Die Identifikation von Taxen ist in der Regel leicht, ihr Aussehen ist bundesweit geregelt. Neben dem hell-elfenbeinfarbenen Anstrich müssen Taxi-Dachschild und Ordnungsnummer rechts in der Heckscheibe sichtbar sein. Farbliche Abweichungen sind über Ausnahmen in derzeit sechs Bundesländern zulässig: Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Vorgeschrieben sind ebenso Taxameter und Notalarmanlage.

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