Taxen haben das Recht zum Halten an Taxihalteplätzen, auch Taxenstände genannt. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen an diesen Taxihalteplätzen nicht halten (§ 41 i.V.m. Anlage 2 Ziffer 15 – Zeichen 229 – StVO).

Allerdings gibt es auch für die Fahrer von Taxen eine Einschränkung. Sie dürfen sich an Haltplätzen nur aufzustellen, wenn sie auf Fahrgäste bzw. Aufträge warten. Sofern ein Fahrer sich nicht bereithält, also beispielsweise das Taxi für eine längere Zeit verlässt, liegt auch bei einem Taxi ein Halteverbotsverstoß vor.

__________________________________________________
Rufen Sie uns an oder buchen Sie per Whatsapp oder fragen einen Preis ab,

hier kommen Sie schnell zum Ziel