Auch Fahrgäste haben Pflichten. Grundsätzlich hat der Fahrgast sich während der Taxi- oder Mietwagenbenutzung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten.
Insbesondere ist es ihm untersagt:

– während der Fahrt eigenmächtig die Türen zu öffnen,
– Sicherungseinrichtungen missbräuchlich zu benutzen,
– Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen,
– während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
– in ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug einzusteigen,
– im Fahrzeug zu rauchen,
– Radio- oder Fernsehgeräte sowie sonstige Wiedergabegeräte zu benutzen

Hält sich der Fahrgast trotz Ermahnung nicht an diese Pflichten, kann ihn das Fahrpersonal von der Beförderung ausschließen.

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